Im Monat Mai erhalten die Kinder der 4. Klassen ihr Übertrittszeugnis, das über den Werdegang in der 5. Jahrgangsstufe entscheidet.
Maßgeblich sind dafür die Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und HSU.
Beträgt der Notenschnitt 2,33 (oder besser), so ist das Kind für den Übertritt auf ein Gymnasium im folgenden Schuljahr geeignet. Für den Besuch einer Realschule ist ein Notenschnitt von 2,66 (oder besser) nötig.
Ab einem Notenschnitt von 3,00 wird der Besuch unserer Mittelschule in Litzendorf empfohlen. Gemäß dem Grundsatz: Kurze Beine – kurze Wege , sind wir bestrebt, im kommenden Schuljahr wieder eine 5. Klasse bei uns anzubieten.
Unabhängig von den erzielten Leistungen und den im Zeugnis ausgewiesenen Noten haben die Kinder die Möglichkeit, den Probeunterricht an der von ihnen gewünschten Schule zu absolvieren, falls die Zeugnisnoten einen Übertritt nicht unmittelbar gewährleisten.
Der Probeunterricht findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Mai in den Fächern Deutsch und Mathematik statt und gilt mit den Noten 3 und 4 als bestanden. Erreicht das Kind zweimal die Note 4 kann es auf Willen der Eltern dennoch übertreten. Sind die Noten schlechter, ist ein Übertritt nicht möglich.
Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann.
Die Mittelschule in Litzendorf geht bis zur Jahrgangsstufe 6 und ermöglicht den Kindern, wohnortnah und in kleinen Klassen etwaige Lerndefizite der 4. Klasse aufzuholen und Stärken weiter auszubauen. So haben die Schülerinnen und Schüler jeweils nach dem Besuch der 5. oder 6. Klasse erneut die Möglichkeit an das Gymnasium oder an die Realschule zu wechseln (bei entsprechendem Notendurchschnitt). Nach der 6. Klasse besteht zudem die Möglichkeit an die Mittelschule in Memmelsdorf oder an die Mittelschule in Scheßlitz (M-Zweig) zu wechseln. Weitere Informationen zur speziell zur Mittelschule Litzendorf erhalten Sie im angefügtem Dokument!
Über folgenden Link gelangen Sie zur Internetseite des Kultusministerium mit weiteren Informationen speziell zum Übertritt und Schulwechsel in Bayern.
Elterninformationsschreiben zum Übertritt 2024/25